Schuldenabbau Ja – aber solidarisch mit den zukünftigen Generationen
17. Dezember 2021 – 17. Dezember 2021 – Rund 30 Milliarden Mehrausgaben haben sich aufgrund der Corona-Krise beim Bund angehäuft. Diese Ausgaben waren dringend nötig, um die Wirtschaft der Schweiz am Laufen zu halten. Mit der heutigen Schlussabstimmung zum Covid-19-Gesetz wurden nun diverse Unterstützungsmassnahmen verlängert.
Trotz dieser zusätzlichen Ausgaben gilt es zu planen, wie die durch die Corona-Krise entstandenen Schulden wieder abgebaut werden können. Anlässlich der Vernehmlassung zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes (Abbau Coronaschulden) befürwortet die Mitte einen Mittelweg: Eine teilweise Verrechnung der Coronaschulden mit dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse hat den Vorteil, dass für zukünftige Risiken wie die demografische Entwicklung, die digitale Transformation oder der Klimawandel ein gewisser «Risikopuffer» beibehalten werden kann. Ein Drittel der Coronaschulden sind so via Amortisationskonto im Rahmen zukünftiger positiver Finanzabschlüsse abzubauen. Die Mitte macht sich aber dafür stark, dass die vorgegebenen Fristen für diesen Abbau zu erstrecken sind. «Diese Lösung belässt dem Bund einen soliden finanzpolitischen Handlungsspielraum für die Zukunft und respektiert die Generationensolidarität», lässt sich Ständerat Benedikt Würth zitieren.
Diese Lösung belässt dem Bund einen soliden finanzpolitischen Handlungsspielraum für die Zukunft und respektiert die Generationensolidarität.